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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kestrel GbR

Stand: 29.07.2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Kestrel GbR, Roonstraße 44, 42115 Wuppertal, vertreten durch die Gesellschafter Konstantin Tutsch und Leonard Suhr (nachfolgend „Kestrel“), und ihren Kunden über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Einrichtung, Konfiguration und Wartung von Serverinfrastruktur.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Kestrel richtet sein Angebot nicht an Verbraucher und schließt mit Verbrauchern keine Verträge.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Kestrel stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von Kestrel sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Dies gilt insbesondere für Anfragen über unseren Konfigurator, die lediglich eine unverbindliche Voranfrage des Kunden darstellen.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Kestrel (Textform, § 126b BGB, genügt) oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
  3. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungsbeschreibung

  1. Kestrel erbringt wahlweise:
    1. Einrichtungsleistungen als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB): Installation und Konfiguration einer Serverinfrastruktur (z. B. Nextcloud, Passwortverwaltung, Backup-Lösungen) auf vom Kunden gestellter oder von Kestrel gelieferter Hardware.
    2. Wartungsleistungen als Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB): laufende Betreuung, Updates, Monitoring und Support für die eingerichteten Dienste im Rahmen eines monatlichen Wartungsvertrags. Geschuldet ist die Tätigkeit als solche, kein bestimmter Erfolg.
  2. Der konkrete Funktionsumfang der Wartung (Reaktionszeiten, Umfang der enthaltenen Leistungen, Anzahl der abgedeckten Dienste) ergibt sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot.
  3. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung genannt sind, sind nicht Vertragsgegenstand und werden, falls gewünscht, gesondert vergütet.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Kestrel umsatzsteuerpflichtig ist. Macht Kestrel von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch, wird dies auf den jeweiligen Rechnungen entsprechend ausgewiesen.
  2. Einrichtungsleistungen werden nach Abschluss der Einrichtung, spätestens nach Abnahme, zur Zahlung fällig.
  3. Die monatliche Wartungspauschale ist im Voraus, jeweils zum 1. eines Monats, fällig und wird per Rechnung gestellt.
  4. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (§ 286 BGB), insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie der Anspruch von Kestrel auf die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, die Gegenforderung steht im unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit seiner Zahlungsverpflichtung.

§ 5 Laufzeit und Kündigung des Wartungsvertrags

  1. Der Wartungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, sofern im Angebot keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
  3. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
  4. Mit Beendigung des Wartungsvertrags endet der Support für die betroffenen Dienste. Eine Datenmigration oder -herausgabe erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung, sofern nicht anders vereinbart. Zuvor gespeicherte Daten werden durch die Kündigung nicht automatisch gelöscht; die Löschung erfolgt nur auf gesonderte Anfrage des Kunden (siehe unsere Datenschutzerklärung).

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass Kestrel der für die Erbringung der Leistungen erforderliche Zugang (physisch und/oder per Fernwartung) gewährt wird.
  2. Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner für technische Rückfragen.
  3. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten von Kestrel; vereinbarte Reaktions- und Fertigstellungszeiten verschieben sich entsprechend.
  4. Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der auf der Infrastruktur verarbeiteten Daten und für die Einhaltung eigener branchenspezifischer Aufbewahrungs- und Geheimhaltungspflichten (z. B. § 203 StGB bei Ärzten und Anwälten).

§ 7 Haftung

  1. Kestrel haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Die Verantwortung für regelmäßige eigene Datensicherung außerhalb der von Kestrel bereitgestellten Backup-Lösung bleibt beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 8 Gewährleistung

  1. Bei Werkleistungen (Einrichtung) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 631 ff. BGB.
  2. Bei Wartungsleistungen (Dienstvertrag) besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Erfolgsergebnis, sondern auf ordnungsgemäße Leistungserbringung entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
  3. Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Soweit Kestrel im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden bzw. dessen Kunden, Patienten oder Mandanten erhält, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser AVV ist Bestandteil des Vertrags.
  2. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen und technischen Informationen, auch über das Vertragsende hinaus.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Sofern Kestrel Hardware liefert, bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kestrel (§ 449 BGB).

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Kestrel in Wuppertal (§ 38 ZPO). Für alle übrigen Kunden gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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